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Adolf F. Schnitzer
Dr. jur., Dr. ès sc. pol.
B:30. Juli 1889Berlin D: 12. November 1989 Biblio: Schweizer Jurist ; S. studierte 1907-09 Rechtswissenschaften und politische Wissenschaften in Berlin und Freiburg (Br.). 1910 legte er das Referendarexamen ab, wurde im selben Jahr promoviert und 1914 Assessor. 1914-18 war er beim Amtsgericht und bei der Staatsanwaltschaft in Berlin tätig, 1918-33 war er Anwalt in Berlin, seit 1928 auch Notar. Im Juli 1933 emigrierte er in die Schweiz und lebte in Genf. Seit dieser Zeit wissenschaftlich tätig, war er Lehrbeauftragter an der Universität und am Institut des Hautes Etudes Internationales in Genf sowie am Institut für Rechtsvergleichung in Lyon (Frankreich). Er spezialisierte sich auf internat. Privatrecht und Rechtsvergleichung. 1935 erwarb er an der Univ. Genf den Docteur ès sciences politiques (Staats- u. Gebietshoheit, 1935). Nach dem 2. Weltkrieg wurde S. Rechtsberater in verschiedenen internat. nicht-gouvernementalen Organisationen (1946–48); 1948-52 wirkte er in der internat. Flüchtlingsorganisation und 1952-73 am europ. Sitz der UNO in Genf als Leiter des internat. Büros für die Toderklärung verschwundener Personen. Er nahm 1948-59 Lehraufträge an der Univ. Genf für internat. Privatrecht und Rechtsvergleichung wahr. An der internat. Fakultät für Rechtsvergleichung der Univ. Luxemburg lehrte er 1960-66 vergleichendes Familienrecht. Außerdem war er tätig als Rechtsgutachter und -berater. Sein "Handbuch des internat. Privatrechts" (1937, 2 Bde., 41957/58) war über Jahrzehnte führend im dt.sprachigen Raum und wurde weltweit beachtet. Es war die erste große Darstellung des internat. Privatrechts auf einer rechtsvergleichenden Grundlage überhaupt; es verarbeitete die damaligen Entwicklungen in ganz Europa. Nord- und Lateinamerika sowie punktuell in afrikan. und asiat. Staaten und versuchte auf kritischer Analyse auch soziologischer, kultureller und wirtsc Death Place: